Erlebnistherapie institutionell in der stationären Jugendhilfe verankern

von Jochen Hotstegs

2,50 

Die erlebnistherapeutische Arbeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist in vielen Einrichtung bereits gelebte Praxis. Dabei kann sie sich zum einen auf eine klare Rechtsgrundlage im SGB VIII berufen die ihr Rechtssicherheit und eine Grundlage für die Abrechnung mit dem Kostenträger bietet. Zum anderen verfügt die Erlebnistherapie auch aus der eigenen Fachlichkeit heraus über Grundlagen die sowohl die Tätigkeitsbereiche als auch die nötigen Qualifikationen Beschreiben. Am Beispiel des Kinder- und Jugenddorfes vom Neukirchener Erziehungsverein wird exemplarisch die Einbettung der Erlebnistherapie in die Einrichtung beschrieben. Zusammen mit einem Blick in die Praxis wird eine mögliche Arbeitsweise und Struktur dargestellt, die aufzeigt wie sowohl klassische erlebnispädagogische als auch erlebnistherapeutische Arbeit in der stationären Jugendhilfe im Rahmen der Therapie möglich sind.

Schlüsselwörter: Kinder- und Jugendhilfe; Erlebnistherapie; SGB VIII; Intensivpädagogik; Klinische Sozialarbeit

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