Hintergrund: Erlebnistherapie gewinnt in unterschiedlichen Feldern der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung an Bedeutung, ist rechtlich und professionell in Deutschland jedoch bislang nicht einheitlich konturiert.
Ziel: Der Beitrag untersucht die maßgeblichen normativen, rechtlichen und qualifikatorischen Rahmenbedingungen der Erlebnistherapie in Deutschland.
Methodik: Grundlage ist eine theoriegeleitete Dokumentenanalyse öffentlich zugänglicher Fachpublikationen, Standards, Positionspapiere sowie einschlägiger Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinientexte.
Ergebnisse: Die Analyse zeigt, dass Erlebnistherapie keinem einheitlichen Rechtsbereich zugeordnet werden kann, sondern sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe, Rehabilitation, Sozialtherapie sowie medizinisch-psychotherapeutischer Versorgung bewegt. Rechtlich entscheidend sind Zielsetzung, Setting und Grundprofession der handelnden Person. Zugleich weisen bestehende Standards bislang kein konsistentes Qualifikationsgefüge auf; insbesondere bleiben Ausbildungsumfang, Qualifikationsniveau und begriffliche Abgrenzungen unscharf.
Schlussfolgerung: Erlebnistherapie ist derzeit eher als proffessionsbezogene Zusatzqualifikation, denn als eigenständiger Zugangsberuf zu verstehen. Für die weitere Professionalisierung sind präzisere und verbindlichere Standards erforderlich.
